Erklärung zur Barrierefreiheit


Zuständige Stelle

Das Web Development von München Tourismus, Veranstaltungen und Hospitality im Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Geltungsbereich

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Vorgaben der BayDiV in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.

Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.

 

Methodik der Prüfung

Die Bewertung erfolgte im Rahmen der Entwicklung durch eine Selbstprüfung mittels gängiger Browserfunktionen und Analyse-Tools. Für die Prüfung wurden stichprobenartig sechs Einzelseiten mit unterschiedlichen Inhaltstypen und Funktionalitäten ausgewählt.

Letzte Überprüfung: 06.06.2025

Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt.

 

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

Unvereinbarkeiten

Folgende Punkte werden im Rahmen der Weiterentwicklung laufend optimiert und voraussichtlich in Q2/2026 behoben.

Bei Formularen fehlen für benutzerdefinierte Felder die entsprechenden autocomplete-Attribute (WCAG Erfolgskriterium 1.3.5)
In Kombination mit dynamisch wechselnden Inhalten weist der Fokus-Rahmen nicht immer ein ausreichendes Kontrastverhältnis auf (WCAG Erfolgskriterium 1.4.11)
Das Inhaltsverzeichnis in Artikelseiten ist nicht als Navigation ausgezeichnet (WCAG Erfolgskriterium 2.4.1)
Externe Links sind nicht immer klar gekennzeichnet (WCAG Erfolgskriterium 2.4.2)
Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
Beschriftungen von Bedienelementen sind teilweise noch nicht übersetzt (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1)
Vereinzelt fehlen Alternativtexte für Grafiken (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1)
Im Footer werden mehrere Links gebündelt und nicht als Navigation dargestellt (WCAG Erfolgskriterium 1.3.1)
Bei redaktionellen Inhalten werden Überschriften vereinzelt nicht in der korrekten Reihenfolge gesetzt oder Listen nicht immer korrekt eingesetzt (WCAG 1.3.1)
Der HTML-Code validiert nicht fehlerfrei (WCAG Erfolgskriterium 4.1.1)
Einzelne Störer-Elemente weisen unter bestimmten Umständen unzureichende Kontrastverhältnisse auf (WCAG Erfolgskriterium 1.4.3)
Bei extern eingebundenen Karten (z. B. Stadtplänen oder POIs) kann keine vollständige Barrierefreiheit sichergestellt werden
Die Hotelsuche erfüllt derzeit nicht vollständig die Anforderungen an barrierefreie Webinhalte. Automatisierte Prüfungen zeigen Optimierungspotenzial, insbesondere in Bezug auf Struktur und Kontraste.
 

Begründungen

München Tourismus arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Site noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.

Untertitel bei Videos sind teilweise noch nicht vollständig gepflegt oder automatisiert erstellt worden (WCAG Erfolgskriterium 1.2.2)
Bei Videos, welche eine Audiodeskription benötigen, wird noch keine Audiodeskription zur Verfügung gestellt (WCAG Erfolgskriterium 1.2.3)
Eingebundene, externe Inhalte Dritter, zum Beispiel von Social Media Plattformen, Webcam-Einbettungen oder Wetter-Anzeigen sind nicht voll zugänglich

 

Alternative Zugangswege

Sollten Sie auf einzelne Inhalte nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte direkt:

E-Mail: tourismus.gs@muenchen.de
Telefon: +49 (0)89 233-96500

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.06.2025 erstellt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter tourismus.multimedia@muenchen.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter tourismus.multimedia@muenchen.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Referat für Arbeit und Wirtschaft
München Tourismus, Veranstaltungen, Hospitality
Web Development
Herzog-Wilhelm-Straße 15
80331 München
Telefon: +49 (0)89 233-96500
E-Mail: tourismus.multimedia@muenchen.de

 

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Durchsetzungsstelle auf Antrag des oder der betroffenen Nutzer*in, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Sie haben die Möglichkeit, diesen Antrag online auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html