Skyline der Münchner Innenstadt mit den Türmen der Frauenkirche, des Alten Peter und des Neuen Rathauses.

Förderprogramm

Kongressfonds für Bayern

Die Bayerische Kongressinitiative bietet Veranstaltern umfassende finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse, um die Durchführung von Kongressen und Tagungen in Bayern zu erleichtern. Ziel ist es, die finanzielle Belastung für nationale und internationale Eventplaner zu reduzieren und gleichzeitig die Attraktivität Bayerns als erstklassigen Veranstaltungsort zu fördern. Die Initiative unterstützt eine breite Palette von Veranstaltungen und trägt dazu bei, Bayern als führende Region für hochwertige und innovative Kongresse und Tagungen weiter auszubauen.

Stay tuned: Wir informieren Sie über alle Neuigkeiten zum Bayerischen Kongressinitiative wie Förderungskriterien und Vergabebedingungen und Ansprechpartner.

Informationen zur Beantragung der Kongressinitiative (PDF)

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus stellt Fördermittel zur Verfügung, um die bayerische Tourismuswirtschaft durch Tagungen und Kongresse zu stärken, die bis Ende 2029 stattfinden.

Ziel der Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft ist die Aktivierung der mit dem Geschäftsreisetourismus einhergehenden Wertschöpfung in den Destinationen, die Intensivierung der touristischen Nachfrage, die Unterstützung des Freistaats Bayern als Wirtschafts- und Innovationsstandort sowie die Steigerung der Reputation Bayerns als national und international renommierter Veranstaltungsstandort.

Untenstehend finden Sie die Hintergründe, Konditionen zur Beantragung sowie die Abläufe zu der Beantragung, welche ab dem 22. Juli 2024 für Veranstaltungen in München eingereicht werden.

 

Wer kann gefördert werden?

Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen.
Nicht antragsberechtigt sind insbesondere Bund, Länder und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, politische Parteien oder vergleichbare ausländische Organisationen.

Antragsberechtigt sind:
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
- rechtsfähige Personengesellschaften,
- selbstständig und freiberuflich Tätige.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten. Dazu zählen auch Tagungen und Kongresse, die im Zusammenhang mit Fachmessen stattfinden und auch solche, die im Zusammenhang mit (gesetzlich verpflichtenden) Mitgliederversammlungen stattfinden.

Gefördert werden Veranstaltungen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Veranstaltung findet in Bayern statt. Der Sitz des Veranstalters ist für die Förderung unerheblich.
- Die Veranstaltung hat an jedem Veranstaltungstag mindestens 300 Teilnehmende vor Ort. Hybrid-Veranstaltungen sind förderfähig, jedoch werden online Teilnehmende bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht mitgezählt.
- Die Veranstaltung dauert mindestens zwei Tage mit jeweils mindestens vier Stunden inhaltlichem Veranstaltungsprogramm. Nicht zum inhaltlichen Programm gehören Pausen und Programmteile, die im Wesentlichen der Unterhaltung dienen.
- Die Veranstaltung findet erstmals statt oder von den drei vorangegangenen Veranstaltungen hat mindestens eine nicht in Bayern stattgefunden oder bei Veranstaltungen, die bisher erst ein- oder zweimal durchgeführt wurden, hat mindestens eine Veranstaltung nicht in Bayern stattgefunden.
- Die Veranstaltungsräumlichkeit darf nicht vom Antragstellenden selbst oder von einer rechtlich mit diesem verbundenen Organisationseinheit (z. B. Tochtergesellschaft) zur Verfügung gestellt oder vermietet werden.

Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen. Nicht förderfähig sind Ausgaben für ein Rahmenprogramm. Als Rahmenprogramm werden Veranstaltungsteile definiert, die neben den fachlichen Hauptprogrammpunkten stattfinden und nicht dem fachlichen Austausch dienen.

Förderfähige Ausgaben (in Kategorien) sind:
- Miete für Veranstaltungsräume einschließlich Betriebs- und Nebenteil,
- Ausgaben für Bewirtung (Catering),
- Ausgaben für Technik, Ausstattung o. Ä.,
- Honorare, Reisekosten, Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Moderierende, Vortragende und Dolmetschende,
- Ausgaben für allgemeine Organisation,
- Registrierung/Hostessen vor Ort,
- Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit,
- Ausgaben für die Sicherheit,
- Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Die Umsatzsteuer ist nur förderfähig, soweit der Zuwendungsempfänger für die geförderte Veranstaltung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

 

Was wird nicht gefördert?

- Messen, Ausstellungen, Kultur-, Sportveranstaltungen und ähnliche Formate, auch wenn sie sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten und/oder mit einer förderfähigen Veranstaltung verbunden sind-, und Freizeitveranstaltungen;
- reine Firmen-, Verbands- und Vereinsveranstaltungen sowie Veranstaltungen im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen, Veranstaltungen innerhalb einer wissenschaftlichen Institution und vergleichbare Tagungen und Veranstaltungen;
- Veranstaltungen, zu deren Durchführung die Antragstellerin bzw. der Antragsteller selbst oder Dritte rechtlich verpflichtet sind.

Bitte beachten Sie: Als förderschädlicher sog. vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist insbesondere der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Dazu gehören etwa Mietverträge über die Veranstaltungsräumlichkeiten, Dienstleistungs- oder Mietverträge für Technik, Verträge zum Catering, Verträge zur Bewerbung der Veranstaltung.

Werden entsprechende Verpflichtungen bereits vor der Antragstellung eingegangen, ist die Förderung für die gesamte Veranstaltung ausgeschlossen.

 

Wie erfolgt die Förderung?

- Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen.
- Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage. Je mehr Teilnehmende vor Ort sind und je länger die Veranstaltung dauert, desto höher ist der entsprechende Förderbetrag.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage.

Wenn mindestens 30 % der Teilnehmenden aus dem Ausland kommen, wird ein Förderzuschlag von 30 % gewährt. Wenn die Veranstaltung vollständig in der Kongressnebensaison (August oder November bis März) stattfindet, wird ein Förderzuschlag von 20 % gewährt. Es können auch beide Zuschläge kumulativ für eine Veranstaltung beantragt werden.

 

2 Kongresstage

3 Kongresstage

4 Kongresstage

5 Kongresstage

Teilnehmende vor Ort

Förderung in €

Förderung in €

Förderung in €

Förderung in €

300 - 499

12.000

15.000

18.000

21.000

500 - 749

17.500

22.500

27.500

32.500

750 - 999

22.500

28.125

33.750

39.375

1.000 - 1.999

25.000

32.500

40.000

47.500

2.000 - 2.999

40.000

50.000

60.000

70.000

3.000 - 4.999

45.000

60.000

75.000

90.000

5000 und mehr

50.000

75.000

100.000

125.000

 

Verfahren

Antrag

Die Antragsstellung erfolgt online über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Dort können Sie auch alle notwendigen Unterlagen hochladen. Der Antrag ist in deutscher Sprache auszufüllen.
Bitte beachten Sie: Ein Nachweis zur Buchung der Veranstaltungsstätte in Bayern ist bis spätestens sechs Monate nach Bewilligung bei der Bayern Innovativ GmbH einzureichen. Eine Buchung der Veranstaltungsstätte vor Antragstellung ist förderschädlich.

 

Prüfung

Es erfolgt eine formale und inhaltliche Prüfung durch die Mitarbeitenden der Bayern Innovativ GmbH. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder fehlerhafte Anträge nachgebessert werden müssen. Dies verzögert leider die Bearbeitung Ihres Antrags.

 

Bescheid

Bescheide werden Ihnen grundsätzlich digital im Antragsportal zur Verfügung gestellt. Bei einer positiven Förderentscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass alle Fristen, Mitteilungspflichten und Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid verbindlich sind. Die Nichteinhaltung ist förderschädlich. Fällt die Förderentscheidung negativ aus, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

 

Verwendungsnachweis

Die sachgerechte Verwendung der Fördermittel ist innerhalb von sechs Monaten nach Durchführung der Veranstaltung nachzuweisen (einfacher Verwendungsnachweis). Auf Verlangen der Bewilligungsstelle müssen entsprechende Nachweise/Belege vorgelegt werden können. Die Verwendung wird nach einem Zufallsprinzip genauer überprüft. Zudem werden ergänzend Kontrollen vor Ort durchgeführt.

 

Auszahlung

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises und
Prüfung durch die Bayern Innovativ GmbH.
Ab dem Zugang der Bewilligung ist ein einmaliger Teilabruf bis zur Hälfte der bewilligten Mittel möglich, soweit diese Mittel innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen zur Begleichung von Ausgaben für die Veranstaltungsstätte benötigt werden. Als Nachweis ist die Rechnung/Zahlungsaufforderung der Veranstaltungsstätte vorzulegen. Die Auszahlung der Restmittel erfolgt dann als zweite Rate nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises.

 

Antragstellung

Anträge können ausschließlich digital auf der Landingpage von Bayern Innovativ gestellt werden.
Das Antragsportal wird mit Inkrafttreten der Richtlinie, also am 22.07.2024, freigeschalten.

 

Kontakt

Bei Fragen zur Antragsstellung steht die Bayern Innovativ GmbH unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
E-Mail: kongressinitiative@bayern-innovativ.de
Anschrift: Bayern Innovativ GmbH, Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg

 

Anmerkung: Die gemachten Angaben sind ohne Gewähr. Die Inhalte entstammen der Website des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sowie der
Website von Bayern Innovativ GmbH.

Update Kongressinitiative – Juli 2025

Änderung Bedingungen der Förderung

Die Veranstaltung findet erstmals statt oder von den drei vorangegangenen Veranstaltungen hat mindestens eine nicht in Bayern stattgefunden oder bei Veranstaltungen, die bisher erst ein- oder zweimal durchgeführt wurden, hat mindestens eine Veranstaltung nicht in Bayern stattgefunden.

Update Kongressinitiative – Juli 2024

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus stellt Fördermittel zur Verfügung, um die bayerische Tourismuswirtschaft durch Tagungen und Kongresse zu stärken, die bis Ende 2029 stattfinden.

Untenstehend finden Sie als PDF zum Download die Hintergründe, Konditionen zur Beantragung sowie die Abläufe zu der Beantragung, welche ab dem 22. Juli 2024 eingereicht werden können.

Informationen zur Beantragung der Kongressinitiative (PDF)

Update Kongressinitiative – Mai 2024

Nach der Ankündigung der Implementierung einer bayrischen Kongressinitiative im Februar dieses Jahres, gab es am 30. April 2024 eine Sitzung des Bayerischen Ministerrats mit der Bayrischen Tourismusministerin Michaela Kaniber.

Als erstes Bundesland überhaupt wird Bayern seine Städte und die ländlichen Räume bei der Akquisition von Tagungen und Kongressen aktiv unterstützen.

Geplant sei ein finanzielles Engagement des Freistaats in Höhe von 25 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren.

• Voraussichtlich ab dem 22. Juli können Anträge für die Kongressförderung gestellt werden
• Gefördert werden können Kongresse und Tagungen, die bis Ende 2029 stattfinden
• mindestens 300 Teilnehmer
• Dauer von mindestens zwei Tagen

Erster Flächenstaat mit Kongressförderung – Februar 2024

Am 08. Februar stellte Michaela Kaniber, Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, in ihrer Pressekonferenz zur touristischen Jahresbilanz die neu aufgesetzte Bayerischen Kongressinitiative vor. Er soll im Sommer mit einem Fördervolumen von circa 25 Millionen Euro starten und wird auf fünf Jahre angelegt.

Die Kongressinitiative wurde mit angestoßen von der Tourismusinitative München e.V. (TIM) und München Tourismus, Veranstaltungen und Hospitality der Landeshauptstadt München. Mit der Kongressinitiative soll das gemeinsame Ziel der bayerischen Destinationen und deren Partnern unterstützt werden, Bayern als Standort für Kongresse und Tagungen weltweit zukunfts- und konkurrenzfähig zu positionieren.

Bayern ist der erste Flächenstaat in Deutschland mit einem solchen gezielten Förderprogramm und nimmt somit eine Vorreiterrolle ein. Die Fördermittel können von Kongressveranstaltern selbst oder der vom Veranstalter beauftragten Organisation (PCO, Agentur, etc.) beantragt werden, voraussichtlich ab 1. August 2024.

 

Ziele der Bayerischen Kongressinitiative

- Signifikante Erhöhung von Kongressveranstaltungen in Bayern

- Sicherung des bestehenden Volumens

- Stärkung Bayerns als innovatives Bundesland und Standort für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie gezielte Förderung heimischer Branchencluster

- Unterstützung zur erfolgreichen regionalen Akquisition von Kongressen, Veranstaltungen und Tagungen. Hierbei dient die Kongressinitiative auch als Anreiz zur Entwicklung zukunftsfähiger Formate wie zum Beispiel nachhaltige Kongresse und Veranstaltungen

- Steuerung der saisonalen Verteilung und damit Optimierung der Auslastung vorhandener Kapazitäten

- Förderung des wissenschaftlichen Austauschs und der interkulturellen Begegnung, gezielte Unterstützung von Kongressteilnehmern mit beschränkten finanziellen Möglichkeiten, z.B. Scholarships für Studenten oder Teilnehmer aus Entwicklungsländern

 

Foto: Jörg Lutz
Kongressbüro
Panoramaansicht von München mit den Alpen im Hintergrund

Kongressbüro

MICE-Destination München

Für Eventplaner*innen ist die weltoffene Isar- Metropole eine Traumstadt in Traumlage. Finden Sie hier allgemeine Informationen über die MICE-Destination München.

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Zwei Frauen und ein Mann sitzen an einem Tisch mit Laptop in einem Münchner Hotel.

Veranstaltungsplanung

Kongresse & Tagungen

Die bayerische Meeting-Metropole steht für erfolgreiche Kongresse und heißt Veranstaltungsplaner*innen mit offenen Armen willkommen.

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Zwei Frauen und ein Mann stehen auf dem Dach des Olympiastadions in München.

Veranstaltungsplanung

Incentives & Events

Ob Teambuilding-Events, kulinarische Erlebnisse oder Adrenalin gefüllte Aktivitäten – München bietet eine einzigartige Vielfalt an Incentive-Möglichkeiten.

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Das Team des Münchner Kongressbüros präsentiert sich auf den Stufe der Glyptothek am Königsplatz in Tracht.

Unsere Leistungen

Über uns

Finden Sie hier eine Übersicht über das Kongressbüro München, unserer Services und Leistungen, das Team sowie unsere Mitgliedschaften und Netzwerk in der MICE-Industrie.

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Der Friedensengel in München in Nahaufnahme. Im Hintergrund die Münchner Altstadt

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Was man in München gesehen haben muss

Kurz und knackig: die wichtigsten Sehenswürdigkeiten auf einen Blick.

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Blick auf das Siegestor in der Münchner Ludwigstraße

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